Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und VAWIS Immobilien, Eberhard Vangermain kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande, und zwar auf Grundlage der für die erfolgreiche Vermittlungs- und Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung. Sofern sich aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen nichts anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende kündigt.
2. Während der Laufzeit des Maklervertrages ist der Kunde nicht berechtigt, andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten bezüglich des Vertragsobjekts zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde für die daraus entstehenden Schäden.
3. Unsere Vermittlungs- und Nachweistätigkeit erfolgt auf Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Informationen. Für die Richtigkeit dieser Informationen wird keine Haftung übernommen. Irrtümer sowie Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Kommt durch unsere Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit anstelle des ursprünglich angestrebten Kaufvertrags zwischen den Parteien ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, beeinflusst dies den Provisionsanspruch nicht. In diesem Fall gilt der übliche Maklerlohn gemäß § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
6. Kennt der Kunde zum Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit bezüglich des angebotenen Vertragsobjekts sowie die Vertragsbereitschaft der anderen Partei des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Vertragslaufzeit von Dritten, hat er uns dies umgehend mitzuteilen.
7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt- und vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und Nachweistätigkeit sind ausschließlich für die jeweils adressierten Kunden bestimmt. Das Exposé dient lediglich zur ersten Information und stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der hier enthaltenen Informationen entstehen, ist ausgeschlossen. Bei schuldhaftem Verstoß haftet der Kunde uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintreten kann. Kommt es durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten zum Abschluss des Hauptvertrages, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
8. Der Provisionsanspruch ist gemäß § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, sofern dieser auf unserer vertraglich vereinbarten Nachweis- und Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Diese Auskunftspflicht bleibt bestehen, auch wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
9. Der Kunde darf Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
11. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Maklervertrag) ist der Sitz von VAWIS Immobilien,Eberhard Vangermain in Paderborn sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, bleibt ebenfalls der Sitz von VAWIS Immobilien nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Abschluss des Maklervertrages ins Ausland oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt, so bleibt ebenfalls der Gerichtsstand der Sitz von VAWIS Immobilien. Ausschließliche Gerichtsstände, insbesondere für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.